Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vorwarnstufe.
Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung werden folgende ergänzende Festlegungen zu den Punkt- und Pokalspielen und Wettkämpfen im STTV festgelegt.
Vorwarnstufe – Punkt- und Pokalspielbetrieb:
Landes- und Bezirksmeisterschaften in der Vorwarn- und Über- lastungsstufe:
Die Landes- und Bezirksmeisterschaften werden bis auf Widerruf im 2G-Modell durchgeführt.
Das heißt, zu den Landes- und Bezirkseinzelmeisterschaften dürfen die Sporthalle nur noch Sportler, Eltern, Betreuer und Trainer betreten, wenn diese geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis ist vor Betreten der Sporthalle vorzulegen. Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren gilt keine Nachweispflicht.