Kategorie: Allgemein

+++UPDATE+++3G

Die Benutzung  der Sporthalle ist ab heute unter Beachtung der 3 G – Regel möglich.

Das heißt, dass das Betreten der Halle für Genese und Geimpfte, als auch für Alle mit einen tagesaktuellen amtlichen (negativen) Schnelltest möglich ist.

Die entsprechenden Nachweise sind bei Betreten dem Verantwortlichen vorzuzeigen.

 

Weitere Corona-Maßnahmen

Ab dem 22. November 2020 treten sachsenweit zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft.

Aus diesem Grund ist auch ein Trainingsbetrieb nicht mehr möglich.

 

Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene

Der Zutritt zur Sporthlle ist ab Freitag, den 19. November 2021 nur noch geimpften oder genesenen Sportfreunden erlaubt.

Ab 19. November 2021 gilt die Überlastungsstufe

Am Mittwoch, den 17. November 2021, hat der Freistaat Sachsen die Überlastungsstufe nach § 2 Abs. 5, Statz 1, Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 erreicht. Der Belastungswert für Normalstationen von 1300 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde am 17. November an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass ab dem übernächsten Tag weitere Einschränkungen greifen.

Quelle: www.coronavirus.sachsen.de