Training nur bis 11. Juli 2022

Am Freitag, den 15.07.2022

kann die Turnhalle wegen einer Schulveranstaltung

von uns nicht genutzt werden.

Da auch in den Sommerferien die Nutzung der Sporthalle nicht gestattet ist, ist der 11. Juli 2022 der letzte Tag, an dem trainiert werden kann.

+++UPDATE+++3G

Die Benutzung  der Sporthalle ist ab heute unter Beachtung der 3 G – Regel möglich.

Das heißt, dass das Betreten der Halle für Genese und Geimpfte, als auch für Alle mit einen tagesaktuellen amtlichen (negativen) Schnelltest möglich ist.

Die entsprechenden Nachweise sind bei Betreten dem Verantwortlichen vorzuzeigen.

 

Weitere Corona-Maßnahmen

Ab dem 22. November 2020 treten sachsenweit zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft.

Aus diesem Grund ist auch ein Trainingsbetrieb nicht mehr möglich.

 

Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene

Der Zutritt zur Sporthlle ist ab Freitag, den 19. November 2021 nur noch geimpften oder genesenen Sportfreunden erlaubt.

Ab 19. November 2021 gilt die Überlastungsstufe

Am Mittwoch, den 17. November 2021, hat der Freistaat Sachsen die Überlastungsstufe nach § 2 Abs. 5, Statz 1, Nummer 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 erreicht. Der Belastungswert für Normalstationen von 1300 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde am 17. November an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, sodass ab dem übernächsten Tag weitere Einschränkungen greifen.

Quelle: www.coronavirus.sachsen.de

 

Ergebnisdienst

Die Erste des #TTV96 #Grimma konnte am Monatg, den 08. November 2021 das Heimspiel gegen #Fremdiswalde knapp mit 10:8 gewinnen. Am vergangenen Donnerstag gab es in #Colditz leider eine 7:10 Niederlage.

Die Dritte gewann die letzten beiden Heimspiele jeweils mit 10:7 gegen Otterwisch und Ammelshain.

Die Vierte des #TTV96 #Grimma ist bislang ungeschlagener Tabellenführerder 1. Kreisklasse und gewann am vergangenen Freitag deutlich mit 10:1 in Bennewitz.

Aktuelles zum Spielbetrieb ab dem 08.11.2021

Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vorwarnstufe.

Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung werden folgende ergänzende Festlegungen zu den Punkt- und Pokalspielen und Wettkämpfen im STTV festgelegt.

Bei der Vorwarnstufe, die bereits jetzt erreicht ist, gilt lt. Sächsi scher Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle dürfen sich bis zu 10 nicht geimpfte Personen aufhalten, wenn ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig), vorliegt. Weiterhin auf- halten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bei Erreichen der Überlastungsstufe gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung:
In einer Sporthalle darf sich nur noch eine nicht geimpfte Person (mit den o.a. Tests) aufhalten. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Das STTV-Präsidium erlässt für den Spielbetrieb des STTV ab dem 08.11.2021 folgende Festlegungen.

„Aktuelles zum Spielbetrieb ab dem 08.11.2021“ weiterlesen